17. WIKA Staffelmarathon am 20.07.2024
Liebe Läuferinnen und Läufer,
liebe Staffelmarathon-Fans,
der WIKA-Staffelmarathon ist eine Laufveranstaltung für Firmen, Behörden und Schulen und feiert am Samstag, dem 20.07.2024, seine 17. Auflage. Es handelt sich um einen klassischen Staffelwettbewerb, bei dem sich 7 Läuferinnen und Läufer auf einem 6-km-Rundkurs die Marathonstrecke von 42 km teilen.
Neben den unbestrittenen gesundheitlichen Vorteilen des Laufens unterstützt jeder Teilnehmer des WIKA-Staffelmarathons zudem noch einen sozialen Zweck, da WIKA für jeden gelaufenen Kilometer 1 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung spendet.
Nach dem Staffelmarathon findet, wie in den Vorjahren, ein öffentliches Open-Air-Konzert statt, in dessen Rahmen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Staffelmarathons gemeinsam mit Ihren Kolleginnen und Kollegen den ereignisreichen Tag ausklingen lassen können.
Wir freuen uns, Sie am 20.07.2024 als Teilnehmer/-in, Zuschauer/-in bei uns begrüßen zu dürfen.
Die Anmeldung ist ab 06.04.2024 über diesen
Link möglich. Jedes Team hat ab diesem Jahr auch selbst die Möglichkeit, nachträglich Änderungen vorzunehmen.
Sportliche Grüße
Ihr Orga-Team vom WIKA-Staffelmarathon
Streckenverlauf
- Es handelt sich um einen klassischen Staffelwettbewerb, d.h. der Startläufer absolviert den Rundkurs und übergibt dann an den 2. Läufer usw.
- Die Streckenlänge beträgt 6 km pro Läufer
- Start und Ziel der Laufstrecke ist die WIKA-Hauptverwaltung
- Der Streckenverlauf ist abwechslungsreich und teilweise hügelig
- Die Strecke verläuft je zur Hälfte auf Asphalt bzw. Schotter- und Feldwegen
Klicken Sie hier, um eine interaktive Karte der Strecke zu öffnen.
Open-Air-Konzert
Nach dem Staffelmarathon findet wie auch in den vergangenen Jahren auf dem WIKA-Werksgelände bereits zum 17. Mal ein Open-Air-Konzert statt.
Das Open-Air-Konzert auf der Hauptbühne beginnt ab 19.30 Uhr.
Wir freuen uns, gemeinsam mit Ihnen am 20. Juli zu feiern!
Hinweis:
Personen unter 16 Jahren ist der Zutritt nur in Begleitung eines Personensorgeberechtigten gestattet. Personen über 16 Jahren und unter 18 Jahren ist - ohne Begleitung eines Personensorgeberechtigten oder Erziehungsbeauftragten - der Zutritt nur bis 24.00 Uhr gestattet.